Karina Frickmann
Logopädin & Stimmtrainerin

FRAGEN und ANTWORTEN

Wer kann eine Therapie verordnen?

Hausarzt, HNO-Arzt, Internist, Neurologe, Kinderarzt, Zahnarzt und Kieferorthopäde.

Wie gestaltet sich die Therapie zeitlich?

Je nach Störungsbild sind in der Regel pro Woche etwa 1-2 Therapieeinheiten gesetzlich vorgeschrieben von 30, 45 oder 60 Minuten. Zusätzlich ist nach Möglichkeit noch Zeit für häusliches Training einzuplanen.
Spätestens zwei Wochen nach Ausstellung der Verordnung muss die Therapie begonnen werden.

Wie viel muss ich zuzahlen?
Das hängt von der Anzahl der Behandlungen und der Behandlungsdauer ab. Beim Folgerezept ist die Zuzahlung durch den Wegfall der Diagnostik etwas geringer; dadurch variiert die Zuzahlung. Pro Verordnung sind außerdem 10 Euro Rezeptgebühr zu zahlen.
In manchen Fällen erstatten die Krankenkassen bei Vorlage der Quittung die Zuzahlung zurück.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden zuzahlungsfrei behandelt!

Ist die Therapie nach 10 Behandlungen bereits beendet?
Meistens nimmt eine Therapie, die erfolgreich beendet wird, einen längeren Zeitraum in Anspruch.
Bei manchen Krankheitsbildern ist auch eine dauerhafte Therapie notwendig.